Das, worin und wodurch Recht und Literatur sich berühren, ist nicht einfach als »Sprache« zu bezeichnen. Es sollte präziser als Sprachkrisen, das heißt als das Krisenhafte an und in Sprache, benannt werden. Das Verbindende ist danach nicht einfach ein Drittes, das zwischen den zwei getrennten Bereichen steht, nach beiden Seiten den Kontakt aufrechterhält und dadurch das Getrennte zugleich zusammenfügt. Es ist der Prozess des Teilens selbst, der Recht und Literatur ineinander verfaltet.
Biographisches:
Ino Augsberg ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.