Prämissen der Rechtstheorie
Der Homo Juridicus und seine Kritik im historischen Materialismus
»Robinsonalia are the ›commonplace‹ of classical
political economy and of the theory of law. The only
difference is that the jurists still believe in them.«
(Bernard Edelman)
Die Unterscheidung von Naturrecht, Rechtspositivismus und Theorien gewaltlosen Rechts gehört zum Kanon der Rechtstheorie. Der historische Materialismus nach Marx behauptet demgegenüber eine grundlegende Gemeinsamkeit dieser Stränge modernen Rechtsdenkens und betont zugleich die fundamentale Differenz des eigenen Ansatzes.
Im Anschluss an Althussers Theorie des wissenschaftlichen Diskurses legt Matthias Peitsch anhand der Werke von Locke, Rousseau, Kelsen und Loick die gemeinsamen Grundannahmen dieser Rechtstheorien offen. Die Analyse der geteilten Prämissen eröffnet zugleich den Blick für in den Texten selbst nicht thematisierte Unterschiede.
Vor diesem Hintergrund rekonstruiert der Autor die Rechtstheorie des historischen Materialismus. Letztere basiert auf einer gänzlich anderen Problematik und integriert gleichwohl die in den anderen Rechtstheorien gewonnenen Erkenntnisse über das Recht.